AGB / Impressum
PMB Camping e.U.

Allgemeine Geschäftsbedingungen          PMB Camping e.U.


Ausgabe 25.04.2023

Mit erscheinen dieser Ausgabe verlieren alle anderen Mietbedingungen ihre Gültigkeit

 

Mindestmietdauer


In der Hauptsaison Mindestmiete 1 Woche, Vor und Nachsaison ist auch eine kürzere Mietdauer möglich (einmaliger Zuschlag € 50.-).

Versicherung

Unsere Mietfahrzeuge sind vollkaskoversichert, die Versicherung ist im Mietpreis inbegriffen. Pro Schadensfall beträgt der Selbstbehalt €1000.-


Kaution

Die Kaution soll die ordnungsgemäße Handhabung des Wohnmobils sicherstellen. Im Schadensfall wird die Kaution zur Abdeckung von Schäden die nicht durch die Kaskoversicherung gedeckt sind (unsachgemäße Handhabung, mutwillige Beschädigung) verwendet.

Die Kaution in der Höhe von €1000.-wird bei Abholung des Fahrzeuges in bar beim Vermieter hinterlegt und bei ordnungsgemäßer Rückgabe in bar retourniert.


Mietvoraussetzungen

Mindestalter des Mieters 22 Jahre – Führerscheinbesitz der Klasse B mindestens 1 Jahr, österreichischer Staatsbürger.

Der Mieter darf das Fahrzeug nur Personen die im Mietvertrag angeführt sind überlassen.


Treibstoffkosten

Das Fahrzeug wird mit vollem Dieseltank und AD Blue Tank übergeben und muss mit vollem Dieseltank und AD Blue Tank wieder retourniert werden. Es ist darauf zu achten, dass der Dieseltank rechtzeitig mit Markentreibstoff befüllt wird. Das leerfahren des Dieseltanks ist untersagt, da Schäden an der Einspritzpumpe und in Folge das gesamte Treibstoffsystem beschädigt wird. Tankkosten gehen zu Lasten des Mieters.


Übergabe-Übernahme und Reinigungspauschale

Fahrzeuge werden innen und außen gereinigt übergeben. Damit sie keinen Urlaubstag verlieren, übernehmen wir die Reinigung des Fahrzeuges. Das Fahrzeug muss vom Mieter besenrein retourniert werden.

 Für die genaue Einschulung und Bedienung des Fahrzeuges, Endreinigung innen und außen wird eine Reinigungspauschale € 165.- verrechnet. Bei extremer Verschmutzung fallen Mehrkosten an.

Abwassertank und Toilettentank müssen vom Mieter entleert und mit entsprechender Chemie gereinigt werden. Ansonsten fallen Extrakosten für die Toilettenreinigung in der Höhe von €90.- an.

In unseren Fahrzeugen gilt absolutes Rauchverbot.

Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, die Kaution einzubehalten.


Haustiere

Die Mitnahme von Haustieren, ist ausschließlich nach Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt. Für Haustiere wird eine Gebühr von € 80.- verrechnet.


Kilometergeld

Es sind pro Tag 350 km frei, für jeden weiteren km werden€ 0,40.-im Nachhinein verrechnet.


Beladung

Die Wohnmobile haben ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3500kg, der Mieter ist für die Einhaltung des höchstzulässigen Gewichts selbst verantwortlich.


Servicepaket

10kg Gas, WC Chemie, 2 RollenToilettenpapier, WM Silbernetz für den Wassertank, Wasserkanister, Markise, Markisengurte, Auffahrkeile, Kabeltrommel und Adapter, vier/ sechs Warnwesten, Ersatzlampenset, Verbandskasten, Warndreieck, Vignette für Österreich.


Zubehörpaket

Campingtisch, vier Sessel, Besteck und Geschirr für vier Personen € 90/Buchung


Bezahlung

Bei Mietvertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30% zu bezahlen. Vor Abholung des Fahrzeuges, ist der Rest der Miete auf das Konto des Vermieters zu überweisen, oder bei Abholung in bar zu bezahlen. Die Kaution ist bei der Übergabe in bar zu hinterlegen. Bei ordnungsmäßiger Rückgabe des Fahrzeuges wird die Kaution in bar rückerstattet.


Storno

Für abgeschlossene Mietverträge beträgt die Stornogebühr bis 30 Tage vor dem vereinbarten Vertragsbeginn 30%, 29 bis 15 Tage vor dem vereinbarten Vertragsbeginn 50%, 14 Tage vor dem vereinbarten Vertragsbeginn 100% der Gesamtmiete.


Abholung und Rückgabe

Die Übergabe findet grundsätzlich freitags ab 16 Uhr statt, die Rücknahme bis 10 Uhr.

Sondertermine auf Anfrage.

An Sonn und Feiertagen ist keine Übergabe und Rücknahme möglich. Bei Nichteinhaltung der Rückgabezeiten wird ausnahmslos der ganze Tag verrechnet.

Der Vermieter übergibt das Mietfahrzeug an den Mieter in einen einwandfreien, betriebssicheren Zustand, inklusive sämtlicher Papiere und Betriebsanleitungen. Beanstandungen und Schäden muss der Mieter bei Übergabe dem Vermieter bekanntgeben.

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug im gleichen zustand wie übernommen und mit sämtlichen Papieren zu übergeben.

Sollte ein gemietetes Fahrzeug aus irgendwelchen Umständen nicht zur Verfügung stehen, so steht dem Vermieter das Recht zu, dem Mieter ein Fahrzeug gleicher Größe zur Verfügung zu stellen. Sollte das nicht möglich sein, kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten und die Vorauszahlung wird in voller Höhe zurückerstattet. Der Mieter ist nicht berechtigt, für diesen Fall Schadensersatzforderungen an den Vermieter zu stellen.


Beschädigung

Für Beschädigungen des Mietfahrzeuges, insoweit diese nicht durch die abgeschlossene Vollkaskoversicherung gedeckt sind, haftet der Mieter, bzw. sein Fahrer. Jeder Schaden am Mietfahrzeug ist umgehend dem Vermieter mitzuteilen. Für Reparaturen, die sofort durchgeführt werden müssen, ist gegen vorherige telefonische Rücksprache mit dem Vermieter, eine Fachwerkstätte aufzusuchen. Dem Vermieter ist bei Rückgabe des Fahrzeuges unbedingt eine Originalrechnung der Fachwerkstätte vorzulegen. Ein Ersatz von Miettagesätzen wird nicht gewährt. Der Unterzeichner des Mietvertrages, haftet auch für Schäden die während des Mietverhältnisses durch andere Personen, denen das Fahrzeug überlassen wird, verursacht werden. Für Schäden an Personen oder am gemieteten Fahrzeug, welche durch unsachgemäße Bedienung durch den Mieter oder mitfahrende Personen entstehen, haftet sofern durch die Vollkaskoversicherung nicht Schadenersatz geleistet wird der Mieter.

Das betanken mit Markendiesel (B7) des Fahrzeuges hat frühzeitig zu erfolgen. Die Tanknadel soll nicht in den Roten Bereich(Reserve) der Tankanzeige kommen.

Es können dadurch Schäden am Motor und der Einspritzpumpe entstehen, für solche Schäden haftet ausschließlich der Mieter.

Für nachfolgende Mietausfälle, die aufgrund von Beschädigung des Fahrzeugs, die durch unsachgemäße Bedienung entstanden sind, sofern das Fahrzeug nicht einsatzbereit ist, haftet der Mieter.

Alle entstandenen Schäden sind bei der Rückgabe bekannt zu geben.

Sollten Schäden bei der Reinigung entdeckt werden, werden diese nachverrechnet.


Unfall

Bei Unfällen jeglicher Art, oder Einbruch in das Fahrzeug muss ausnahmslos die Polizei beigezogen werden. Vollständig ausgefüllter Unfallbericht und eine Schadensmeldung müssen dem Vermieter ausgehändigt werden. Der Vermieter ist unverzüglich zu verständigen. Für entwendete Gegenstände aus dem Fahrzeug wird keine Haftung übernommen.

Für Gasunfälle jeder Art übernimmt der Vermieter keine Haftung.


Auslandsfahrten

Auslandsfahrten sind in alle Länder der EU, angrenzende Mittelmeerstaaten,

Schweiz und Norwegen gestattet. Das Bereisen von Krisen und Kriegsgebieten und Länder mit Reisewarnung sind verboten.


Fahrzeugbehandlung, Verbotene Nutzung

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sachgemäß zu behandeln sowie ordnungsgemäß zu verschließen. Es sind Betriebsanleitungen sowie maßgebliche Vorschriften und technische Regeln zu beachten. Der Betriebszustand, Öl und Kühlwasserstand, sowie Reifendruck sind regelmäßig zu überwachen.

Verboten sind Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Teilnahme an Festivals, Testfahrten, ungenehmigte gewerbliche Personenbeförderung, die Begehung von rechtswidrigen Taten, soweit sie nur nach dem Recht des Tatortes verboten sind, die gewerbliche Güterbeförderung, die Weitervermietung oder auch nur die Überlassung. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle daraus entstandenen Schäden.

Für Parkstrafen, Geschwindigkeitsübertretungen oder anderer Delikte haftet der Mieter.


Rechtsgeschäftsgebühr

                1% der Vertragssumme


Gerichtsstand Bezirksgericht Deutschlandsberg